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   BSG, 07.11.1995 - 12 RK 23/95   

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https://dejure.org/1995,1982
BSG, 07.11.1995 - 12 RK 23/95 (https://dejure.org/1995,1982)
BSG, Entscheidung vom 07.11.1995 - 12 RK 23/95 (https://dejure.org/1995,1982)
BSG, Entscheidung vom 07. November 1995 - 12 RK 23/95 (https://dejure.org/1995,1982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Allgemeiner Gleichheitssatz - Abgefundene Dienstzeiten - Nachzahlungsberechtigung - Nachzahlungsbeiträge - Heiratserstattung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der der Nachzahlungsbeiträge für frühere Beamtinnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1049
  • NZS 1996, 180 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 07.11.1995 - 12 RK 23/95
    Dennoch haben sich diese Versicherten früher mit einem Betrag, der die gleiche Höhe wie der Erstattungsbetrag hatte, an der Finanzierung der Rentenversicherung beteiligt (vgl. dazu, daß der Arbeitgeberanteil als Lohnbestandteil zu berücksichtigen ist, in anderem Zusammenhang BVerfGE 51, 1, 29 = SozR 2200 § 1315 Nr. 5 und BVerfGE 69, 272, 302 = SozR 2200 § 165 Nr. 81).
  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

    Auszug aus BSG, 07.11.1995 - 12 RK 23/95
    Dennoch haben sich diese Versicherten früher mit einem Betrag, der die gleiche Höhe wie der Erstattungsbetrag hatte, an der Finanzierung der Rentenversicherung beteiligt (vgl. dazu, daß der Arbeitgeberanteil als Lohnbestandteil zu berücksichtigen ist, in anderem Zusammenhang BVerfGE 51, 1, 29 = SozR 2200 § 1315 Nr. 5 und BVerfGE 69, 272, 302 = SozR 2200 § 165 Nr. 81).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 07.11.1995 - 12 RK 23/95
    Er verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72, 88).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BSG, 07.11.1995 - 12 RK 23/95
    Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen dabei in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 82, 126, 146).
  • BSG, 21.03.1991 - 1 RA 35/90

    Verbot der Vorwegnahme der Rentenberechnung vor einem

    Auszug aus BSG, 07.11.1995 - 12 RK 23/95
    Eine Entscheidung über die Anrechnung und Bewertung von Daten, die im Versicherungsverlauf enthalten sind, erfolgt nach § 149 Abs. 5 Satz 2 SGB VI erst nach Feststellung einer Leistung (BSG SozR 3-2200 § 1325 Nr. 3).
  • BSG, 17.07.1990 - 12 RK 18/88

    Vorenthaltung der Nachentrichtung freiwilliger Beiträge in der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 07.11.1995 - 12 RK 23/95
    Die für die Klägerin geltende Regelung ist auch nicht etwa deshalb verfassungswidrig, weil abgefundene Beamtinnen, die später eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hatten, vor 1992 kein Nachentrichtungsrecht hatten und dieses nach Ansicht des erkennenden Senats mit dem Grundgesetz nicht vereinbar war (vgl. Vorlagebeschluß an das Bundesverfassungsgericht vom 17. Juli 1990 - 12 RK 18/88, aufrechterhalten durch Beschluß vom 7. November 1995 - 12 RK 31/95).
  • BSG, 07.11.1995 - 12 RK 31/95
    Auszug aus BSG, 07.11.1995 - 12 RK 23/95
    Die für die Klägerin geltende Regelung ist auch nicht etwa deshalb verfassungswidrig, weil abgefundene Beamtinnen, die später eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hatten, vor 1992 kein Nachentrichtungsrecht hatten und dieses nach Ansicht des erkennenden Senats mit dem Grundgesetz nicht vereinbar war (vgl. Vorlagebeschluß an das Bundesverfassungsgericht vom 17. Juli 1990 - 12 RK 18/88, aufrechterhalten durch Beschluß vom 7. November 1995 - 12 RK 31/95).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2000 - L 14 RA 72/99

    Rentenversicherung

    Zur Begründung hat sie auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.11.1995, Az: 12 RK 23/95 hingewiesen und darauf, dass das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 16.03.1998 - 1 BvR 298/96 die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BSG vom 07.11.1995 - 12 RJ 23/95 - nicht zur Entscheidung angenommen hat.

    Die Kammer schließe sich insoweit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.11.1995 Az: 12 RK 23/95 in vollem Umfang an.

    Ihr Fall sei nicht vergleichbar mit dem vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall 12 RK 23/95.

    Die Beklagte sieht die von ihr getroffenen Verwaltungsentscheidungen bestätigt durch das Urteil des BSG vom 07.11.1995 - 12 RK 23/95 - und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.03.1998 - 1 BvR 298/96 -, mit dem die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BSG nicht zur Entscheidung angenommen wurde.

    Wie das Sozialgericht, so schließt sich auch der Senat in vollem Umfang der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 07.11.1995 - 12 RK 23/95 - an.

  • BSG, 05.06.1997 - 12 RK 4/97

    Ausschluß der Aufstockung bei nicht genutztem Recht auf Heiratserstattung

    Der Erfolgswert ("Rendite") ist je nach Zeitpunkt bei Nachzahlungen für das Jahr 1957 und früher acht- bis inzwischen sogar elfmal höher als bei Beitragszahlungen nach anderen Vorschriften (vgl BSG SozR 3-2600 § 283 Nr. 1) oder bei der laufenden Zahlung von Beiträgen zu einer freiwilligen Versicherung.

    Der Gesetzgeber war nicht verpflichtet, für die Nachzahlung bei Heiratserstattung die erheblich ungünstigere Beitragsberechnung nach dem "In-Prinzip" einzuführen, die seit 1992 für alle anderen Nachzahlungsrechte gilt (vgl § 209 Abs. 2 SGB VI und BSG SozR 3-2600 § 283 Nr. 1).

  • BSG, 05.06.1997 - 12 RK 37/96

    Zulassung zur Nachzahlung freiwilliger Beiträge in die Rentenversicherung -

    Der Erfolgswert "Rendite") ist je nach Zeitpunkt bei Nachzahlungen für das Jahr 1957 und früher acht- bis inzwischen sogar elfmal höher als bei Beitragszahlungen nach anderen Vorschriften (vgl BSG SozR 3-2600 § 283 Nr. 1) oder bei der laufenden Zahlung von Beiträgen zu einer freiwilligen Versicherung.

    Der Gesetzgeber war nicht verpflichtet, für die Nachzahlung bei Heiratserstattung die erheblich ungünstigere Beitragsberechnung nach dem "In-Prinzip" einzuführen, die seit 1992 für alle anderen Nachzahlungsrechte gilt (vgl § 209 Abs. 2 SGB VI und BSG SozR 3-2600 § 283 Nr. 1).

  • BSG, 05.06.1997 - 12 RK 7/97

    Aufstockung von Beiträgen in der Rentenversicherung - Nachzahlung von Beiträgen

    Der Erfolgswert "Rendite") ist je nach Zeitpunkt bei Nachzahlungen für das Jahr 1957 und früher acht- bis inzwischen sogar elfmal höher als bei Beitragszahlungen nach anderen Vorschriften (vgl BSG SozR 3-2600 § 283 Nr. 1) oder bei der laufenden Zahlung von Beiträgen zu einer freiwilligen Versicherung.

    Der Gesetzgeber war nicht verpflichtet, für die Nachzahlung bei Heiratserstattung die erheblich ungünstigere Beitragsberechnung nach dem "In-Prinzip" einzuführen, die seit 1992 für alle anderen Nachzahlungsrechte gilt (vgl § 209 Abs. 2 SGB VI und BSG SozR 3-2600 § 283 Nr. 1).

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen das Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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